Personen zur Freigabe auf der Baustelle zuweisen
Damit Ihr Auftraggeber die Dokumente Ihrer Personen vorab prüfen kann müssen einige Personen der Baustelle zugewiesen werden.
- Als Subunternehmer aus Österreich, deren Personen in Österreich versichert sind (ATSVNR): Weisen Sie alle Ihre Mitarbeiter der Baustelle zu, die nicht aus dem EWR-Raum stammen.
- Als Subunternehmer, deren Personen nicht in Österreich versichert sind: Weisen Sie alle Ihre Personen der Baustelle zu.
Personen aus dem EWR-Raum mit österreichischer Sozialversicherungsnummer müssen der Baustelle nicht zugewiesen werden.
Haken Sie die Checkbox Nicht zugewiesene Personen anzeigen an, damit alle Personen aus Drittstaaten und jene ohne österreichischer Sozialversicherung angezeigt werden.
Danach klicken Sie links am Anfang der Zeile die Checkbox der Personen an, die Sie auf die Baustelle entsenden möchten. Oberhalb der Tabelle können Sie mit Klick auf den blauen Button Zuweisen alle ausgewählten Personen der Baustelle zuordnen.
Möchten Sie eine Zuweisung aufheben, funktioniert dies auch über diese Tabelle.
Die Personendokumente Ihrer zugewiesenen Personen können nun durch Ihren Auftraggeber bis zum GU eingesehen und freigegeben werden. Nur wenn eine Person freigegeben ist, kann sie auf der Baustelle gescannt werden und arbeiten.
Abgelehnte Person erneut anfragen
Wird eine Person vom einem Auftraggeber/GU abgelehnt, müssen die beanstandeten Dokumente neu hochgeladen werden. Danach öffnen Sie wieder den Tab Zugewiesene Personen in der Baustelle und wählen den Button mit dem kreisförmigen Pfeil nach links (Neue Anfrage zur Personenfreigabe) aus. Ihr Auftraggeber erhält ein Mail mit der Info, dass die Person erneut zu prüfen ist.
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- Personen aus Drittstaaten von österreichischen Unternehmen
- Personen von nicht österreichischen Unternehmen
Die Dokumente der angeführten Personen müssen vorab vom Auftraggeber bis zum GU geprüft werden, bevor Sie auf der Baustelle gescannt werden können.
Personen aus Drittstaaten von österreichischen Unternehmen zuweisen
Damit Ihr Auftraggeber eine Prüfung durchführen kann, müssen Sie unter Personen > Personen verwalten > Tab Dokumente bei der Person eine gültige Beschäftigungsbewilligung (z.B. beide Seiten des Aufenthaltstitels) hochladen.
Personen von nicht österreichischen Unternehmen zu Baustellen zuweisen
