Was ändert sich für Betriebe, die bereits im BauID System erfasst sind?
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen, die sich aufgrund der Novelle ergeben:
Die Nutzung für buag-pflichtige Arbeitnehmer:innen ist ab 1.August kostenlos.
Da das BauID-System schrittweise angepasst wird, stellen wir die Zahlungsart vorübergehend auf „Zahlung auf Rechnung“ um. Konkret bedeutet dies, dass sie zeitgleich mit der herkömmlichen Rechnung eine Gutschrift erhalten und somit kein offener Betrag für buag-pflichtige Arbeitnehmer:innen für eine etwaige Überweisung übrig bleibt.
Betriebe, die bereits im BauID-System erfasst sind, bekommen folgenden Infoletter per Post
