Vereinbarung zwischen gemeinsamen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung („Joint Control“)
Stand: März 2023
Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung der Verantwortlichen
Bau-ID GmbH
1050 Wien, Kliebergasse 1A
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
1050 Wien, Kliebergasse 1A
Der Gegenstand der gemeinsamen Datenverarbeitung und damit der Zweck, die Art und der Umfang der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten ergibt sich aus den §§ 34 ff Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – BUAG, BGBl Nr 414/1972 idjgF. Hierbei handelt es sich um die Durchführung der folgenden Aufgabe(n) durch die in gemeinsamer Verantwortung Stehenden:
Aufgaben Bau-ID GmbH | Aufgaben BUAK |
Betrieb des Informationssystems. | Bereitstellung von Daten;
Nutzung zu Kontrollzwecken. |
Die Software-Lösung der Bau-ID GmbH mit dem Namen [BauID] dient der Bekämpfung von Sozialbetrug und illegaler Beschäftigung auf Baustellen. Die Softwarelösung bietet ua öffentlichen Einrichtungen wie der BUAK und dem Amt für Betrugsbekämpfung gemäß § 34c Absatz 3 Z 2 BUAG idjgF Unterstützung bei der Vollziehung der ihnen zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings und des Sozialbetrugs übertragenen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere durch Verbesserung der Kontrollabläufe.
Bau-ID GmbH | BUAK |
– Wahrung der Betroffenenrechte
– Zentrale Anlaufstelle – Pflicht zur Information über die Datenverarbeitung – Melde- und Benachrichtigungspflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation – Nicht aufteilbare Verpflichtungen |
– Nicht aufteilbare Verpflichtungen. |
Benennung der zentralen Anlaufstelle
Bau-ID GmbH
Kliebergasse 1A, 1050 Wien
Tel.:+43 5 79 579 1141
E-Mail: office@bauid.at