Zuweisung Generalunternehmen

Dokumente von Personen aus Drittstaaten, sowie Personen, die nach Österreich entsandt werden, müssen vor Arbeitsantritt auf der Baustelle geprüft werden. Dazu müssen Sie der Baustelle oder dem GU zugeordnet werden.

Generalzuweisung oder Baustellenzuweisung?

Personen aus Drittstaaten mit österreichischer Sozialversicherungsnummer

Hier gibt es 2 Möglichkeiten

  1. Generalfreigabe – Freigabe auf allen Baustellen eines GUs:
    Wurde Ihr Unternehmen direkter vom Generalunternehmen zu einer Baustelle eingeladen, dann können Sie Ihre Drittstaatsangehörigen unter Personen > Zuweisung Generalunternehmen zur Prüfung zuordnen – siehe Beschreibung unten.
  2. Einzelfreigabe – Freigabe auf einer bestimmten Baustelle:
    Wurde Ihr Unternehmen nicht direkt vom GU, eingeladen, dann müssen die Personen bei der Baustelle über den Tab Zugewiesene Personen zur Prüfung zugeordnet werden – weiter zu Details.

Wichtig: Damit die Personen aus Drittstaaten freigegeben und die Gültigkeit der Freigabe bestimmt werden kann, sind folgende Dokumente hochzuladen:

Personen ohne österreichischer Sozialversicherung, die nach Österreich entsendet werden

Alle Personen müssen in der Baustelle über den Tab Zugewiesene Personen zugeordnet werden – weiter zu Details.

Tabelle Personenzuweisung zu Generalunternehmen

In dieser Tabelle können Sie die Zuordnung von Arbeitnehmer:innen zu Generalunternehmen durchführen, einsehen und bearbeiten. Der GU kann anschließend die Person für alle seine Baustellen freigeben. Damit ist die Baustellen-Einzelfreigabe, bei der die Person für jede einzelne Baustelle eigens zugelassen wird, nicht mehr notwendig bzw. wird eine vorhandene Baustellen-Einzelfreigabe ignoriert.

Über das Menü Personen > Zuweisung Generalunternehmen lässt sich die Tabelle Personenzuweisung zu Generalunternehmen öffnen.

Hier werden alle Arbeitnehmer:innen aufgelistet, welche eine österreichische Sozialversicherungsnummer haben und aus einem Drittstaat sind:

Abbildung 1: Personenzuweisung zu Generalunternehmen 

In der Spalte Zuweisungen sind jene Generalunternehmen (GU) aufgelistet, denen die Person bereits zugewiesen wurde.
Die Spalte Handlungsbedarf zeigt an, ob für diese Person noch offene Aufgaben wie das Hochladen fehlender bzw. falscher Dokumente oder das Klären von Ablehnungen bestehen.

Einzelzuweisung

Klickt man nun auf den Button mit dem Stiftsymbol, öffnet sich ein Dialogfenster, in dem die Details der Zuweisung angezeigt und bearbeitet werden können:

Abbildung 2: Zuweisen einer Person 

Die Spalten haben folgende Bedeutung

  • Generalunternehmen: Das Generalunternehmen, dem diese Person zugewiesen werden soll, oder bereits zugewiesen wurde. 
  • Zuweisung: Wenn diese Option nicht ausgewählt ist, bedeutet dies, dass die Person dem GU nicht zugewiesen wurde, ansonsten dass die Person dem GU bereits zugewiesen wurde
  • Freigabestatus: Dieser kann folgende Werte annehmen: 
    • Zu prüfen: Der GU hat noch keine Prüfung vorgenommen oder es fehlen noch Dokumente z.B. Aufenthaltstitel oder Beschäftigungsbewilligung. 
    • Abgelehnt: Die Person wurde vom GU abgelehnt, weil z.B. eines der bereitgestellten Dokumente abgelaufen ist.
    • Freigegeben: Der GU hat die Person für alle seine Baustellen freigegeben.
    • Abgelaufen: Der GU hat zwar die Person freigegeben, aber der Aufenthaltstitel oder die Beschäftigungsbewilligung ist nun abgelaufen.
  • Ablehnungsgrund: Wurde die Person vom GU abgelehnt, wird hier der vom GU erfasste Ablehnungsgrund angezeigt, damit das Subunternehmen entsprechend die fehlenden Dokumente oder sonstigen Maßnahmen für eine Freigabe nachliefern kann.

Mehrfachzuweisung:

Es können mehrere Personen selektiert werden und deren Zuweisung in einem Arbeitsgang bearbeitet werden.

Abbildung 3: Mehrfachselektion zur Bearbeitung bestehender oder neuer Zuweisungen 

 

Über den Button Zuweisen öffnet sich folgender Dialog:

Abbildung 4: Bearbeiten der Zuweisung für alle ausgewählte Personen 

 

In diesem Dialog kann jeder GU einzeln (in einer eigenen Zeile) bearbeitet werden. Dabei stehen folgende Buttons zur Verfügung

  • Zuweisen: In diesem Fall werden die zuvor ausgewählten Personen diesem GU zugewiesen. Dabei ist es egal, wenn eine der Personen bereits diesem GU zugewiesen wurde. Personen, die bereits diesem GU zugewiesen sind, bleiben unverändert zugewiesen.
  • Entfernen: In diesem Fall werden alle bisherigen Zuweisungen der zuvor ausgewählten Personen für diesen GU aufgehoben. Dabei ist es egal, ob eine der Personen gar keine Zuweisung für diesen GU hatte. Personen ohne bestehende Zuweisung bleiben weiterhin ohne Zuweisung.

Bis zum Klick auf Fertig können Sie Ihre Konfiguration beliebig anpassen, ohne dass Änderungen im System gespeichert werden.

 

Anschließend können Sie die Änderungen in der Tabelle Personenzuweisung zu Generalunternehmen überprüfen:

Abbildung 5: Personenzuweisung zu Generalunternehmen zur Prüfung der aktuellen Zuweisungen